ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VERANTWORTLICH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ley Sanitär und Spenglerei AG
Erstellt am: 21.11.2024
1. Allgemein
Die vorliegenden AGB sind integraler Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.
2. Normen
Es gelten die SIA Norm 118 sowie die SIA Norm 118/380, soweit deren Bestimmungen nicht im Widerspruch zu den vorliegenden AGB stehen.
3. Offertunterlagen
Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben dessen Eigentum. Ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmers dürfen diese nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder kommerziell genutzt werden.
4. Rabatt
Rabatte auf bestimmte Vertrags-Positionen sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Die konkreten Rabatte sind an die im Vertrag vereinbarten Mengen sowie an die Apparate bzw. Materialien gebunden.
5. Vorbehalte
Soweit keine abweichende Regelung getroffen wird, verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.
6. Pauschalpreise
Wurde ein Pauschalpreis ausdrücklich vereinbart und unmissverständlich bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge möglich.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten.
8. Retouren
Retouren und Rücklieferungen, die nicht auf einer Falschlieferung unsererseits beruhen, müssen im Voraus mit uns abgesprochen werden. Für Aufwand, Kontrolle und Umtriebe wird eine Rücknahmeentschädigung von bis zu 100% des Warenwertes verlangt.
9. Abnahme und Übergabe
Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung und dem Ablauf der Prüfungsfrist gemäß Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.
10. Piketteinsätze und Notfälle
Für den Einsatz unserer Servicemitarbeiter wird eine Sofort-Pauschale von CHF xy.00 fällig. Außerhalb der Bürozeiten (Samstage, Sonntage und Feiertage) wird zusätzlich ein Pikettgrundbeitrag von CHF xy.00 sowie ein erhöhter Stundenansatz berechnet.
11. Mahnwesen
Mahn- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
12. Ablehnung der AGB
Abweichende Bestimmungen von diesen AGB sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
13. Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.
Bauseitige Arbeiten und Lieferungen
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Schadstoffe: Diese müssen bauseits geklärt und fachgerecht entsorgt werden.
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Maurer-, Beton-, Gipser-, Stahl-, Schlosser-, Gerüst- und Plattenarbeiten: Alle notwendigen Arbeiten in diesem Bereich sind bauseits zu erbringen.
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Durchbrucharbeiten: Sämtliche Durchbrüche, einschließlich Zubetonieren (außer Bohren von Löchern für Rohrleitungen und Apparate), fallen unter bauseitige Leistungen.
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Bohr-, Spitz- und Zuputzarbeiten: Alle Arbeiten in Wänden, Böden und Decken, inklusive statischer Abklärungen, sind bauseits auszuführen.
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Befestigungskonstruktionen für Apparatemontagen: Diese sind an bauseits erstellten Leichtbauwänden (z.B. Knauf) vorzunehmen.
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Löcher für Dübel: Das Schlagen von Löchern, die nicht mit branchenüblichem Werkzeug gebohrt werden können, ist bauseits zu erledigen.
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Mauerrahmen und Tragkonsolen: Diese sind zu versetzen, es sei denn, sie sind bereits im Leistungsverzeichnis enthalten.
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Einmauern von Verteilereinbaukästen: Dies gehört ebenfalls zu den bauseitigen Arbeiten.
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Apparatesockel und -fundamente: Diese sind durch den Bauherrn zu erstellen, ebenso wie schwimmende Böden.
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Gerüstbau: Für Montagearbeiten in Höhen über 3,50 m müssen bauseits Gerüste gestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.
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Schuttmulden und Kranzüge: Diese sind vom Bauherrn bereitzustellen.
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Maler- und Abdeckarbeiten: Diese müssen bauseits erledigt werden, z.B. für Gasleitungen oder Löschposten.
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Fugendichtungen: Alle Kittfugen nach SIA-Empfehlung V274 (mit sauervernetzenden Dichtstoffen wie Acetat-Silikon) sind bauseits zu übernehmen.
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Dach- und Fassadeneinfassungen: Diese müssen für sämtliche Durchdringungen wasserdicht erstellt werden.
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Versickerungsversuche und geologische Gutachten: Diese gehören ebenfalls zu den bauseitigen Leistungen.
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Grundleitungsanschlüsse und Grabarbeiten: Alle Grab- und Zuschüttarbeiten für Grundstücksentwässerungen sind vom Bauherrn auszuführen.
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Pumpenschacht, Schlammsammler und Kontrollschächte: Diese müssen mit Deckeln versehen werden.
Diese AGB gelten für alle von der Ley Sanitär und Spenglerei AG erbrachten Dienstleistungen und Produkte. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
